Frau und Mann, Mut­ter und Vater, Sor­ge- und Erwerbs­ar­beit – die zen­tra­len Unter­schie­de hete­ro­nor­ma­ti­ver Gesell­schaf­ten lösen sich auf. Ihr Ende lässt eine Dif­fe­renz zum Vor­schein tre­ten, die unse­re gan­ze poli­ti­sche und kul­tu­rel­le Auf­merk­sam­keit erfor­dert: Es geht um Men­schen, die schwan­ger wer­den kön­nen, und sol­che, die das nicht können.

Im 20. Jahr­hun­dert ist die patri­ar­cha­le Geschlecht­er­ord­nung durch­ein­an­der­ge­kom­men. Alte Gewiss­hei­ten dar­über, was es bedeu­tet, eine Frau oder ein Mann zu sein, gel­ten nicht mehr. Es waren zwei Kräf­te, die die­se Ver­än­de­rung bewirkt haben: der Femi­nis­mus und der Kapi­ta­lis­mus. Dabei ging es nicht nur um die Befrei­ung der Frau­en aus ihrer Unter­ord­nung unter das Männ­li­che – das femi­nis­ti­sche Anlie­gen. Auch ging es nicht nur um die Ver­wer­tung weib­li­cher Arbeits­kraft und fami­liä­rer Bezie­hun­gen für Markt und Pro­fit – das kapi­ta­lis­ti­sche Anliegen.

Son­dern das eigent­li­che Zen­trum der Aus­ein­an­der­set­zun­gen war, wie sich erst heu­te voll­stän­dig zeigt, die Bedeu­tung von Mutterschaft.

Die repro­duk­ti­ve Differenz

Es ist eine bio­lo­gi­sche und kei­ne sozia­le Tat­sa­che, dass sich die mensch­li­che Spe­zi­es aus­schließ­lich durch Schwan­ger­schaf­ten und Gebur­ten erneu­ert. Dabei kann nur knapp die eine Hälf­te der Men­schen schwan­ger wer­den kann, die ande­re nicht. Die­se repro­duk­ti­ve Dif­fe­renz, die nicht deckungs­gleich mit der Geschlech­ter­dif­fe­renz ist, stellt eine Her­aus­for­de­rung für ega­li­tä­re Gesell­schaf­ten dar. Denn Fort­pflan­zung lässt sich nicht „gleich­be­rech­tigt“ orga­ni­sie­ren wie das Ein­kau­fen oder das Badputzen.

Die­ser Sach­ver­halt lässt sich nicht schön­re­den. Wenn wir sagen, „Peter und Aisha bekom­men zusam­men ein Kind“, dann ver­feh­len wir eine Rea­li­tät, die grund­sätz­lich ungleich ist: Zwar ist rich­tig, dass zwei Men­schen ega­li­tär und gemein­sam – durch die Ver­schmel­zung von Eizel­le und Sper­mi­um – einen Embryo erzeu­gen. Die­ser nis­tet sich aber nur im Ute­rus einer der Per­so­nen ein, und sie allein ist es, die die­sen Embryo zur Rei­fe brin­gen kann.

Die Fort­pflan­zung teilt und unter­schei­det die Men­schen ers­tens in sol­che, die schwan­ger wer­den kön­nen, und sol­che, die es nicht kön­nen. Zwei­tens lässt sie uns als radi­kal Unglei­che in die Welt ein­tre­ten – als bedürf­ti­ge und auf Für­sor­ge ande­rer ange­wie­se­nes Kin­der. Wir ver­dan­ken unse­re Exis­tenz der Tat­sa­che, dass ande­re anders sind als wir, näm­lich grö­ßer, erwach­se­ner, mit einem „Mehr“ uns gegen­über ausgestattet.

Die Fort­pflan­zung teilt und unter­schei­det die Men­schen in sol­che, die schwan­ger wer­den kön­nen, und sol­che, die es nicht können.

Alle Gesell­schaf­ten müs­sen auf die­se bio­lo­gi­sche Ungleich­heit Ant­wor­ten fin­den. Schwan­ger­wer­den­kön­nen, das Schwan­ger­sein und Gebä­ren sowie die Art und Wei­se, wie sich Bezie­hun­gen zwi­schen Neu­ge­bo­re­nen und den Erwach­se­nen gestal­ten, sind not­wen­di­ger und zen­tra­ler Gegen­stand poli­ti­scher Verhandlungen.

Die patri­ar­cha­le Lösung

Bevor Femi­nis­mus und Kapi­ta­lis­mus das post­pa­tri­ar­cha­le Durch­ein­an­der los­ge­tre­ten haben, gehorch­te die repro­duk­ti­ve Dif­fe­renz einer kla­ren Vor­ga­be – zumin­dest in christ­lich-euro­pä­isch gepräg­ten Kul­tu­ren und nur die will ich in die­sem Text ana­ly­sie­ren. Sie lau­te­te: Repro­duk­ti­on, Sexua­li­tät und Ehe fal­len zusam­men. Legi­ti­me Kin­der konn­ten also aus­schließ­lich durch ehe­li­chen Geschlechts­ver­kehr in lebens­lan­gen mono­ga­men Bezie­hun­gen zur Welt kommen.

Natür­lich ent­sprach die­ses Ide­al nicht der Rea­li­tät. Es gab zahl­rei­che Ehe­paa­re, die kei­ne Kin­der hat­ten oder haben konn­ten, und eben­so vie­le unehe­li­che Kin­der. Doch auf die damit ver­bun­de­nen Her­aus­for­de­run­gen muss­ten Poli­tik und Kul­tur kei­ne neu­en Ant­wor­ten fin­den, schließ­lich gal­ten die Kegel als „ille­gi­tim“. Die betrof­fe­nen Men­schen muss­ten also selbst sehen, wie sie in der Welt zurecht­ka­men oder eben auch nicht.

Die hete­ro­nor­ma­ti­ve Ord­nung sorg­te dafür, dass Fort­pflan­zung nicht zum poli­ti­schen Pro­blem wur­de. Als Keim­zel­len des Staa­tes gal­ten nicht ein­zel­ne Men­schen, son­dern Fami­li­en. Sie hat­ten die Auf­ga­be, die Pro­ble­me und Kon­flik­te der repro­duk­ti­ven Dif­fe­renz im Pri­va­ten aus­zu­tra­gen und sie nicht nach drau­ßen, in die öffent­li­che Sphä­re drin­gen zu las­sen. Die letz­te Ent­schei­dungs­be­fug­nis hat­te die Per­son ohne Ute­rus, der „Fami­li­en­va­ter“. Er war es auch, der die gan­ze Fami­lie nach außen hin ver­trat. Sein Wil­le war reprä­sen­ta­tiv: Er sprach für „sei­ne“ Frau­en und Kin­der mit. Außer­halb die­ser fami­liä­ren Keim­zel­len, also in der gesam­ten res publi­ca, gab es aus­schließ­lich Men­schen ohne Ute­rus. Nie­mand konn­te im öffent­li­chen Bereich schwan­ger wer­den und Pro­ble­me ver­ur­sa­chen, mit denen man sich poli­tisch hät­te beschäf­ti­gen müs­sen. Kein Poli­ti­ker, kein Uni­ver­si­täts­pro­fes­sor, kein Pries­ter, kein Richter.

Neustaetter, Louis. 1868. "Familienidyll" (© Deutsches Historisches Museum, Berlin) Der Ehemann und Vater nimmt in dieser typischen Dreieckskomposition die Standposition ein. Seine Arme bilden die Grenze und den Rahmen der Kleinfamilie.
Neu­staet­ter, Lou­is. 1868. „Fami­li­en­idyll“ (© Deut­sches His­to­ri­sches Muse­um, Ber­lin). Der Ehe­mann und Vater nimmt in die­ser typi­schen Drei­ecks­kom­po­si­ti­on die pri­vi­le­gier­te Stand­po­si­ti­on ein. Sei­ne Arme bil­den die Gren­ze und den Rah­men der Kleinfamilie.

Neben der Erfin­dung der Fami­lie sorg­te auch das Recht für eine Befrie­dung der repro­duk­ti­ven Dif­fe­renz. Bereits die Römer lei­te­ten sozia­le Mut­ter­schaft aus der Tat­sa­che des Gebä­rens ab: „Mater sem­per cer­ta est“, die Mut­ter ist immer sicher, lau­te­te das römi­sche Gesetz, das die sozia­le Ver­pflich­tung, ein Kind zu ver­sor­gen, der­je­ni­gen Per­son zuwies, die es gebo­ren hat­te. Vater­schaft hin­ge­gen wur­de gera­de nicht als bio­lo­gi­sches, son­dern als sozia­les Ver­hält­nis defi­niert: „Pater est quem nup­tiae demons­trant“, Vater ist der Mann, der durch Hei­rat als sol­cher aus­ge­wie­sen ist. Ein ver­hei­ra­te­ter Mann war auto­ma­tisch der Vater aller Kin­der, die sei­ne Ehe­frau zur Welt brach­te, egal wes­sen Sper­ma an deren Zeu­gung betei­ligt war.

Die patri­ar­cha­le Ant­wort auf die Fort­pflan­zungs­fra­ge zei­tig­te eine fol­gen­rei­che Glei­chung: Men­schen mit der Fähig­keit zum Schwan­ger­wer­den wur­den als „Frau­en“ , alle ande­ren als „Män­ner“ bezeich­net. Als Fol­ge leg­te sich ein aus­ge­feil­tes Sys­tem von Geschlech­ter­zu­schrei­bun­gen über die repro­duk­ti­ve Dif­fe­renz. Von Geburt an wur­den die als „Frau­en“ und „Män­ner“ kate­go­ri­sier­ten Men­schen in unter­schied­li­che Rol­len gezwängt.

Die Ord­nung der lebens­läng­lich mono­ga­men, hete­ro­nor­ma­ti­ven Klein­fa­mi­lie sorg­te über Jahr­hun­der­te hin­weg für fami­li­en­recht­li­che Klar­heit. Jedes ehe­lich gebo­re­ne Kind hat­te genau einen Vater und genau eine Mut­ter, die binä­re Ord­nung funk­tio­nier­te. Bis dann im 20. Jahr­hun­dert alles durch­ein­an­der geriet.

Die Ord­nung der lebens­läng­lich mono­ga­men, hete­ro­nor­ma­ti­ven Klein­fa­mi­lie sorg­te über Jahr­hun­der­te hin­weg für fami­li­en­recht­li­che Klarheit.

Am Ende der Gewissheiten

Zunächst ver­ab­schie­de­te sich die lebens­lan­ge Ehe, indem sie Schei­dun­gen Platz mach­te. Danach lös­te sich die Hete­ro­norm auf. Inzwi­schen sind les­bi­sche und schwu­le Paa­re akzep­tiert und auch recht­lich gleich­ge­stellt. Ganz offi­zi­ell sind heu­te Fami­li­en­grün­dun­gen von Men­schen mög­lich – und auch ver­brei­tet –, die bei­de einen Ute­rus oder bei­de kei­nen haben. Die­ser Pro­zess schrei­tet wei­ter vor­an in Rich­tung Fami­li­en mit mehr als zwei Erwach­se­nen. In poly­amou­rö­sen Bezie­hun­gen oder beim Co-Paren­ting fal­len Eltern­schaft und roman­ti­sche, sexu­el­le Bezie­hun­gen auseinander.

Zeit­gleich haben Femi­nis­tin­nen des 20. Jahr­hun­derts die Gleich­set­zung von bio­lo­gi­schem und sozia­lem Geschlecht umfas­send kri­ti­siert. Der Que­er­fe­mi­nis­mus setzt heu­te der binä­ren Logik von Frau (mit Ute­rus) und Mann (ohne Ute­rus) viel­fäl­ti­ge und oszil­lie­ren­de Geschlechts­iden­ti­tä­ten entgegen.

Par­al­lel zu die­sen sozia­len Ver­än­de­run­gen schritt im 20. Jahr­hun­dert die Repro­duk­ti­ons­me­di­zin deut­lich vor­an. Nicht nur Fort­pflan­zung und Ehe las­sen sich jetzt tren­nen, son­dern auch Fort­pflan­zung und Sexua­li­tät. Dank der In-Vitro-Fer­ti­li­sa­ti­on ist seit den 1980er Jah­ren kein Geschlechts­ver­kehr mehr not­wen­dig, um ein Kind zu zeu­gen, und der Anteil der auf ande­re Wei­se als durch Geschlechts­ver­kehr ent­stan­de­nen Embryo­nen wächst stetig.

Das sorgt für neue Kom­pli­ka­tio­nen. Zu Beginn der Coro­na-Pan­de­mie etwa war­te­ten in Kiew Hun­der­te von Neu­ge­bo­re­nen in einem Hotel dar­auf, abge­holt zu wer­den: Auf­grund der Rei­se­be­schrän­kun­gen konn­ten ihre recht­li­chen Eltern sie nicht in Emp­fang neh­men. Und die Frau­en, die sie gebo­ren hat­ten, waren nicht mehr zustän­dig, da sie ers­tens ihre ver­ein­bar­te Dienst­leis­tung – schwan­ger sein und gebä­ren – erbracht hat­ten und es zwei­tens zu die­sem „Job“ gehört, aus Eigen­schutz kei­ne Bin­dung mit dem Neu­ge­bo­re­nen aufzubauen.

Bestellt, aber noch nicht abgeholt. Neugeborene in Kiew (© Biotexcom)
Im Tran­sit: Babys war­ten in  Kiew auf  ihre Eltern (© Biotexcom).

Das ist ein gutes Bei­spiel für die neu­en Her­aus­for­de­run­gen, die sich heu­te für ega­li­tär frei­heit­li­che Poli­tik stel­len. Wenn „Mater sem­per cer­ta est“ nicht mehr gilt, wie lässt sich sicher­stel­len, dass jedes Baby Eltern hat, die auch tat­säch­lich ver­füg­bar sind, wenn sie gebraucht wer­den? Hier sind Phan­ta­sie und Prag­ma­tis­mus gefragt. Viel­leicht wäre es mög­lich, recht­li­che Eltern­schaft an die Anwe­sen­heit bei der Geburt zu bin­den. Wer sich all­zu weit von der Schwan­ge­ren ent­fernt, geht das Risi­ko ein, das Recht auf Eltern­schaft für die­ses Kind zu verspielen.

All die­se Ver­än­de­run­gen erfor­dern poli­ti­sche und kul­tu­rel­le Anpas­sun­gen. Doch man­gels Alter­na­ti­ven leben alte Vor­stel­lun­gen von Mut­ter- und Vater­schaft fort. Im deut­schen Bür­ger­li­chen Gesetz­buch steht wei­ter­hin der Satz „Mut­ter des Kin­des ist die Frau, die es gebo­ren hat“, obwohl es in Deutsch­land heu­te juris­tisch mög­lich ist, dass Män­ner Kin­der gebä­ren. Denn seit 2011 ver­langt das Trans­se­xu­el­len­ge­setz nicht mehr, das bio­lo­gi­sche Geschlecht ope­ra­tiv an die emp­fun­de­ne Geschlechts­iden­ti­tät anzu­pas­sen. Des­halb kön­nen Men­schen mit funk­ti­ons­fä­hi­gem Ute­rus offi­zi­ell als Män­ner aner­kannt werden.

Sol­che und eine Viel­zahl wei­te­rer Fra­gen müs­sen auf einer mög­lichst brei­ten Basis poli­tisch dis­ku­tiert wer­den. Die alten Kon­zep­te von Fami­lie, Mut­ter­schaft und Vater­schaft sind dabei nicht hilf­reich. Was wir hin­ge­gen brau­chen, das wäre so etwas wie eine „Ethik des Schwangerwerdenkönnens“.

Ethi­sche Her­aus­for­de­run­gen der repro­duk­ti­ven Differenz

Die meis­ten Ethi­ken ori­en­tie­ren sich am Han­deln oder der Gesin­nung eines unab­hän­gi­gen, auto­no­men und per se männ­li­chen Indi­vi­du­ums. Eine Schwan­ge­re ist aber kein Indi­vi­du­um, son­dern, wie die Phi­lo­so­phin Luce Iri­ga­ray es for­mu­liert hat: „Zwei in eins“. Die schwan­ge­re Per­son und der Embryo oder Fötus in ihr sind einer­seits kei­ne getrenn­ten Wesen. Ohne den leben­di­gen Kör­per der Schwan­ge­ren könn­te der Embryo nicht exis­tie­ren. Ande­rer­seits sind bei­de auch kein ein­zi­ges Wesen. Schließ­lich trägt jede Schwan­ger­schaft bereits die Gewiss­heit ihres Endes in sich: ihre Dau­er ist von vorn­her­ein begrenzt.

In einem phi­lo­so­phi­schen Dis­kurs, den bis­lang fast aus­schließ­lich Men­schen ohne Ute­rus geführt haben, gel­ten schwan­ge­re Per­so­nen kaum als voll­wer­ti­ge Indi­vi­du­en oder als Zwei-in-eins-Wesen. Seit Aris­to­te­les sieht man in ihnen eher ein „Gefäß“, einen pas­si­ven Nähr­bo­den für „sei­nen“ Samen. So ent­stand eine ethisch juri­di­sche Ord­nung, die das Recht auf kör­per­li­che Selbst­be­stim­mung für schwan­ge­re Men­schen außer Kraft setzt. Nor­ma­ler­wei­se stel­len demo­kra­ti­sche Gesell­schaf­ten die­ses Recht über alles: An einer Unfall­stel­le darf man sogar eine Blut­spen­de ver­wei­gern, selbst wenn dadurch Leben geret­tet wer­den kann. Nur Schwan­ge­re dür­fen nicht über ihren Kör­per bestim­men. Fast über­all auf der Welt ist es ver­bo­ten, eine uner­wünsch­te Schwan­ger­schaft ohne Auf­la­gen zu been­den, obwohl die Mög­lich­keit einer Abtrei­bung besteht und auch seit der Anti­ke bekannt ist.

Repro­duk­ti­ve Selbst­be­stim­mung betrifft auch die Fra­ge, was nach der Geburt pas­siert, wenn also der Zustand des „Zwei in eins“ endet und in den zwei­er Indi­vi­du­en über­ge­gan­gen ist. Wie wird die­ser Über­gang kul­tu­rell gestal­tet? Wel­che Rech­te besitzt die ehe­mals Schwan­ge­re in Bezug auf das Kind? Darf man ihr das Baby gewalt­sam – etwa auf gesetz­li­cher Basis – weg­neh­men? Wel­che ande­ren Erwach­se­nen haben außer der Gebä­ren­den Rech­te in Bezug auf ein Kind? Was ist, wenn sie die sozia­le Rol­le der Mut­ter­schaft ablehnt? Gibt es dann ande­re Men­schen oder sozia­le Insti­tu­tio­nen, denen sie das Kind anver­trau­en kann?

Doch in die­sen Dis­kur­sen sind die Stim­men der Men­schen, die schwan­ger wer­den kön­nen, viel zu lei­se. Beson­ders laut hin­ge­gen sind die soge­nann­ten „Vater­recht­ler“, die Urhe­ber­schaft an den Nach­kom­men auf gene­ti­schem Weg ein­kla­gen. Doch ein auto­ma­ti­sches Sor­ge­recht für Sper­mage­ber wür­de Schwan­ge­re erneut zu Zwangs­be­zie­hun­gen ver­pflich­ten. Eine Frau, die mit dem Sper­ma eines Man­nes schwan­ger wur­de, zu dem sie auf­grund von Gewalt­an­wen­dung etwa kei­ne Bezie­hung wünscht, müss­te abtrei­ben, wenn sie kei­nen Kon­takt zu ihm wünscht. Doch die­se Opti­on hat sie in vie­len Län­dern der Welt nicht einmal.

Welt­weit haben nur 55 Pro­zent der Frau­en die vol­le Ent­schei­dungs­macht über ihre Gesund­heits­ver­sor­gung, Fami­li­en­pla­nung und über die Fra­ge, ob sie Sex haben wol­len oder nicht. Die Daten gehen aus einem Bericht des Bevöl­ke­rungs­fonds der Ver­ein­ten Natio­nen (2021) her­vor. Erfasst wur­den 57 mehr­heit­lich arme Län­der in Latein­ame­ri­ka, Afri­ka, Asi­en und Euro­pa, wovon hier 33 auf­ge­führt sind.

Niger 7%
Sene­gal 7%
Mali 8%
Bur­ki­na Faso 20%
Gui­nea 29%
Togo 30%
Tadschi­ki­stan 33%
Ben­in 36%
Kame­run 38%
Paki­stan 40%
Burun­di 44%
Äthio­pi­en 45%
Nige­ria 46%
Mala­wi 47%
Nepal 48%
Mosam­bik 49%
Gha­na 52%
Kenya 56%
Male­di­ven 58%
Hai­ti 59%
Zim­bab­we 60%
Jor­da­ni­en 61%
Ango­la 62%
Arme­ni­en 66%
Libe­ria 67%
Myan­mar 68%
Alba­ni­en 69%
Hon­du­ras 70%
Mada­gas­kar 74%
Kam­bo­dscha 76%
Pana­ma 79%
Ukrai­ne 81%
Ecua­dor 87%

Fazit

Ein Nach­den­ken über das Schwan­ger­wer­den­kön­nen steht noch aus. Die alten Kon­zep­te von Vater­schaft und Mut­ter­schaft, von Männ­lich­keit und Weib­lich­keit hel­fen nicht wei­ter, genau­so wenig die geschlechts­neu­tra­le Rede von „Eltern“. Wol­len wir das patri­ar­cha­le Erbe hin­ter uns las­sen und in eine gemein­sa­me Zukunft schrei­ten, müs­sen wir die repro­duk­ti­ve Dif­fe­renz ernst neh­men, sicht­bar machen und neu ver­han­deln. Sie braucht unse­re gan­ze Auf­merk­sam­keit: Wie kön­nen wir unter ethi­schen Aspek­ten der Frei­heit und der kör­per­li­chen Selbst­be­stim­mung Repro­duk­ti­on gesell­schaft­lich und recht­lich gestal­ten? Sowohl für Men­schen, die ein Kind gebo­ren haben, als auch für Men­schen, die nicht schwan­ger wer­den kön­nen, muss es mög­lich sein, Eltern zu wer­den und auch Eltern­schaft abzu­leh­nen – aber, und das ist der ent­schei­den­de Punkt: nicht auf die­sel­be Weise.

Jede Lösung, die nicht die Frei­heit von Men­schen, die schwan­ger wer­den kön­nen, garan­tiert, wür­de das alte patri­ar­cha­le Sys­tem ledig­lich durch ein ande­res, genau­so gewalt­vol­les ersetzen.

Auf jeden Fall muss das Recht auf kör­per­li­che Selbst­be­stim­mung unein­ge­schränkt für Men­schen mit Ute­rus gel­ten, auch im Fall einer Schwan­ger­schaft. Es ist mit ihrer Frei­heit nicht zu ver­ein­ba­ren, dass ande­re – Sper­mage­ber, Gesell­schaft, Geset­ze – gegen ihren Wil­len über ein Kind ver­fü­gen, das sie unter Ein­satz ihres Kör­pers und gele­gent­lich ihres Lebens aus­ge­tra­gen und gebo­ren haben. Außer­dem müs­sen die Nach­tei­le, die sich aus dem Schwan­ger­sein und Gebä­ren erge­ben, in die Ver­ant­wor­tung der All­ge­mein­heit fal­len: zeit­wei­se kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen, medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, mate­ri­el­le Absi­che­rung in Zei­ten von Erwerbs­un­fä­hig­keit, Geld, das für die Ver­sor­gung des Kin­des auf­ge­bracht wer­den muss.  Schließ­lich ist die Mensch­heit und nicht die Schwan­ge­re auf Repro­duk­ti­on angewiesen.

Denn egal wie wir neue Fami­li­en­for­men, Leih­mut­ter­schaft, Repro­duk­ti­ons­me­di­zin in Zukunft poli­tisch gestal­ten: Jede Lösung, die nicht die Frei­heit von Men­schen, die schwan­ger wer­den kön­nen, garan­tiert, wür­de das alte patri­ar­cha­le Sys­tem ledig­lich durch ein ande­res, genau­so gewalt­vol­les ersetzen.

Lite­ra­tur

Schrupp, Ant­je. 2019. Schwan­ger­wer­den­kön­nen. Sulz­bach.

Bild­nach­weis

Trans World Air­lines (TWA). Print­wer­bung aus den 1950er-Jahren.

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Ant­je Schrupp

Ant­je Schrupp ist pro­mo­vier­te Poli­tik­wis­sen­schaft­le­rin und Jour­na­lis­tin und lebt in Frank­furt am Main. Sie beschäf­tigt sich vor allem mit weib­li­cher poli­ti­scher Ideen­ge­schich­te. 2019 erschien ihr Buch Schwan­ger­wer­den­kön­nen. Essay über Kör­per, Geschlecht und Politik.

Die­ser Arti­kel erschien mit vie­len wei­te­ren in Ave­nue #9 „Müt­ter“. Jetzt im Abo bestellen.

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