Um 1900 grassierte eine neue Zeitkrankheit im Deutschen Kaiserreich. So jedenfalls sahen es viele Zeitgenossen und fürchteten ihre rasante Verbreitung in der Öffentlichkeit. Es häuften sich Klagen über einen medialen „Kultus des Nackten und Sexuellen“, der einem „Sexualbazillus“ gleich den öffentlichen Raum befalle und so die „öffentliche Unsittlichkeit“ massiv befördere. Immerhin bedrohe die öffentliche Präsenz des Sexuellen und Nackten in Satireblättern, Aktfotografien oder tanzenden Körpern ein wesentliches Fundament der Gesellschaft: die Sexualordnung. Und indem besagte Medien den Geschlechtstrieb stimulieren und zu sexuellen Ausschweifungen anhalten würden, seien sie nichts Geringeres als die Vorboten des nationalen Untergangs (Vers. 1891–1911).
In den Befürchtungen vor einer Demontage der Sexualmoral bündelten sich Empörungen, die schon jahrzehntelang zuvor geschwelt hatten. Aber um 1900 entfachten sie sich angesichts einer neuen Vielfalt und steigenden Zahl medialer Angebote in der Öffentlichkeit zu einem Lauffeuer. Schon bald machten Tagespresse, Reichstag und Gerichtssäle mediale Darstellungen und die damit propagierten Sexualnormen zu einem kontrovers diskutierten, tagespolitischen Problem. Was dürfen Medien zeigen? Was nicht? Die Frage, wo hier Grenzen zu ziehen sind, war skandalträchtig und wurde unter dem Label des medialen „Schmutzes“ immer wieder neu verhandelt. Eine ganze Reihe solcher Skandale hielt die deutschen Zeitgenossen in Atem und diese erfanden nicht nur die Pornografie als eigenes Genre, sondern auch den Pornografen als Typus.
Erster Akt: Die Kriminalisierung von Privatdrucken
Einer der spektakulärsten Skandale spielte sich im Sommer 1911 in München ab und drehte sich um das zunehmend beliebtere Medium der Privatdrucke. Als solche galten Werke, die in einer limitierten Stückzahl aufgelegt und zu einem hohen Preis nur via Subskription abgegeben wurden. Durch diese Zugangsbegrenzung hofften ihre Produzenten, den schwammigen Tatbestand der Verbreitung „unzüchtiger“ Medien, wie ihn Paragraph 184 des Strafgesetzbuches festschrieb, zu umgehen.
1910 publizierte ein Privatdruck Faksimiles von 40 Aquarellen, die Peter Fendi, ein unbescholtener Biedermeiermaler, mehr als 70 Jahre zuvor angefertigt hatte.
Abgesehen von Privatdrucken wie Radierungen und Zeichnungen nahmen besorgte Zeitgenossen Anstoss an Neuauflagen von literarischen Werken sowie Sammlungen von folkloristischen Überlieferungen, beide sexuellen Inhalts. Auch sorgte das neue Genre der „Sittengeschichte“ für Empörung: Man stiess sich an dieser Geschichtsschreibung, da sie die angeblich unverrückbare Sexualordnung historisch und kulturell relativierte. Andere Zeiten und andere Ethnien, so zeigte sich, erschütterten die Normen, wer mit wem, wie, wann und wo Sex zu haben hatte. Nur: den kulturhistorischen Wert, den diese Werke bei Verfassern, Abonnenten und Verfechtern genossen, suchten ihre Gegner als Propaganda zu entlarven. Statt Wissenschaft sahen sie nichts anderes als Pornografie am Werk.

Wo verläuft die Grenze zwischen Schmutz und Kultur? Um genau diese Frage drehte sich der Münchner Skandal. Im Juli 1911 stand hier ein Mann vor dem Schwurgericht, der sich als Kulturhistoriker und Schriftsteller einen Namen gemacht hatte. Alfred Semerau hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zahlreiche literarische Werke aus dem 15. bis 19. Jahrhundert ins Deutsche übersetzt. Die Anklage, die durch den Münchner Sittlichkeitsverein ins Rollen gebracht worden war, warf ihm vor, insgesamt drei anstössige Werke in einem Prospekt angepriesen sowie über einen begrenzten Adressatenkreis hinaus verbreitet zu haben. Besonderes Aufsehen erregten hierbei zwei von Semerau besorgte Übersetzungen französischer Literatur aus dem 18. Jahrhundert. Andréa de Nerciats Roman Liebesfrühling (1792) erschien in einer Auflage von 500 Exemplaren zu je 20 Mark, die anonym veröffentlichte Erzählung Eleonore (1798) zu 300 Exemplaren à zehn Mark.
Wo verläuft die Grenze zwischen Schmutz und Kultur?

In beiden Texten steht ein sexuell aktives und normabweichendes Verhalten im Mittelpunkt der Handlung; in beiden Texten bildet das Kloster als Stätte der Begierde den zentralen Handlungsort. Durch die Neuübersetzung hatte Semerau diesen Texten den Status überliefernswerter Kulturdokumente gegeben, welche die zeitgenössischen Sexualnormen herauszufordern wussten: Sexuelle Masslosigkeit traf auf sexuelles Masshalten, sexuell aktive Nonnen stiessen auf passive Hausfrauen, die Abweichung von der Norm in Gestalt von Onanie und Homosexualität kollidierte mit sexueller Konformität.
Mehr als zwei Tage lang diskutierten die Prozessbeteiligten – hierunter eine ganze Riege sachverständiger Gutachter aus Wissenschaft und Gesellschaft – über den kulturhistorischen Wert der inkriminierten Werke und die persönliche Schuld des Angeklagten. Sowohl regionale als auch überregionale Medien verfolgten den Prozessverlauf auf das Genaueste. Beharrten Semerau und sein Verteidiger auf der kulturhistorischen Bedeutung der Werke und dem begrenzten Adressatenkreis, so verneinten die geschworenen Richter beides und liessen keinen Zweifel an Semeraus Schuld: Der Schriftsteller wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt und entging damit nur knapp der Höchststrafe von einem Jahr für die Verbreitung verwerflicher Inhalte. Trotz der geringen Auflage und des hohen Preises galten Semeraus Privatdrucke als Angriff auf die Gesundheit der Allgemeinheit (vgl. Templin 2016).
Zweiter Akt: Die Ausdifferenzierung der Pornografie
Der Skandal um Semeraus Privatdrucke schärfte die Grenzen zwischen Pornografie und Wissenschaft deutlich. Schon zuvor hatte man sich an Unterscheidungen versucht: Pornografische Inhalte zielten gemäss damaliger Ansicht lediglich auf die Triebstimulation der Adressaten, wissenschaftliche hingegen beschäftigten sich kritisch und ohne Bezugnahme auf aktuelle Umstände mit sexuellen Themen. Noch sprechender waren die formalen Distinktionsmerkmale: Pornografische Werke fielen durch Kunstleder- statt Ledereinbände, Butterbrot- statt Seidenpapier und sparsam statt eng bedruckte Seiten auf (Vers. 1907–1910).
Kunstleder- statt Ledereinbände, Butterbrot- statt Seidenpapier und sparsam statt eng bedruckte Seiten …
Die Gerichtsdebatten riefen diese Merkmale erneut auf und fügten den bisherigen Grenzziehungen neue Parameter hinzu, die sich in einer Konkretisierung von Wissenschaftlichkeit niederschlugen. Ein wissenschaftliches Werk enthielt demnach kritische Erläuterungen und Anmerkungen – Elemente, auf die Semerau verzichtet hatte. Auch dessen Kürzungen der Texte unterliefen jede Form der Wissenschaftlichkeit. Zudem fänden sich in den Übersetzungen weder „Milieuschilderungen“ noch „lokale[s] Kolorit“, geschweige denn Darstellungen von persönlichen Beziehungen und gesellschaftlichen Verhältnissen. Nach Ansicht der Gutachter begründeten jedoch gerade Milieustudien den Kulturwert solcher Erzeugnisse. Wenigstens anerkannten die Gutachter die Originalwerke als Kulturdokumente – womit sie sich aber zugleich gegen den „schlechten Stil“ von Semeraus Übersetzungen sowie gegen Übertragungen von Originalen überhaupt aussprachen (Vers. 1911a). Der Privatdruckskandal verhalf somit dem Genre der Pornografie zu seiner Ausdifferenzierung ex negativo.
Dritter Akt: Die Erfindung des pornografischen Prototypen
Nicht nur mit Blick auf die Ausformung der Pornografie als eigenständiges Genre war der Skandal bedeutsam. Er bildete auch die Geburtsstunde des pornografischen Prototypen des 20. Jahrhunderts. Der Produzent inkriminierter Werke hatte in den öffentlichen Kontroversen um Medien und Sexualität bisher keine Rolle gespielt. Der Münchner Skandal aber rückte diesen ins Zentrum der Aufmerksamkeit und verlieh ihm erstmals spezifische Eigenschaften.
Die ersten Zeitungsberichte über die Verhandlung zeichneten den Privatverleger noch als gebrechliche körperliche Erscheinung und bemitleidenswerten Mann. Diesen Eindruck verkehrten spätere Meldungen ins Gegenteil. Semerau galt fortan als ein gewissenloser und taktierender Geschäftsmann mit hochmütigem und stolzem Charakter. Ferner wurden ihm eine „perverse[ ] Phantasie“ und ein „bis in die Wurzel krankes sittliches Empfinden“ bescheinigt. In der medialen Berichterstattung durchlief die Figur Semeraus damit eine fundamentale Wandlung. Der „gelähmte“, „früh ergraute“, „kleine“ und „untersetzte“ Mann, den man „mühsam auf einem Stock zur Anklagebank“ sich „schleppen“ sah und der nach einer über zwölfstündigen Verhandlung vor Erschöpfung um eine Vertagung des Prozesses bat, mutierte schon bald zu einem skrupellosen, hochmütigen, berechnenden und abnormen Individuum, kurz: zu einem gefährlichen Verbrecher (Vers. 1911b).

Indem Journalisten anhand der Person Semeraus den Charakter und das Verhalten eines Pornografen fixierten, verankerten sie wesentliche Elemente dieser Figur im öffentlichen Bewusstsein und verdichteten sie zu einem Typus. Sie wiederholten und kombinierten dabei Merkmale, die damalige Experten wie der namhafte Sexualwissenschaftler Iwan Bloch (1904) oder der bekannte Jurist Erich Wulffen (1910) für den Pronografen reserviert hatten. Hatte Bloch anhand von Autoren erotischer Werke früherer Jahrhunderte, unter ihnen der Marquis de Sade, diesen eine abnorme Persönlichkeit und Sexualität bescheinigt, hatte Wulffen, losgelöst vom konkreten Einzelfall, überdies den Hang zur finanziellen Spekulation mit Blick auf seine eigene Zeit hervorgehoben. Wulffens abstrakter Typus des Pornografen erhielt im Privatdruckskandal nun erstmals einen Namen und ein Gesicht. Dementsprechend wurden Semerau neben Bereicherungsmotiven eine nonkonforme Sexualität und charakterliche Abnormitäten attestiert, die sich aus seiner vermeintlichen Gewissenlosigkeit, Arroganz und Berechnung speisten. Auf diese Weise avancierte der Schriftsteller und Verleger zur prototypischen Vorlage für den Pornografen seiner Zeit.
Der Skandal um Semeraus inkriminierte Privatdrucke war nur eine, wenn auch die spektakulärste Kontroverse in einer Reihe von Auseinandersetzungen um dieses neue mediale Format. In dessen Zuge wurden die Symptome der neuen Zeitkrankheit, die sich in Gestalt eines „Kultus des Nackten und Sexuellen“ wie ein „Sexualbazillus“ im öffentlichen Raum vermehrte, zu Tage gefördert. Damit erhielt die Meistererzählung von einer derangierten Sexualordnung, die mit öffentlich zugänglichen Sexualitätsdarstellungen zusätzlich ausgehöhlt werde, weiteren Nährboden.
Auch wenn diese Meistererzählung weniger unangefochten war, als sie nach diesem Blick auf den Münchner Skandal erscheinen mag – dies zeigen etwa die Skandale um andere Medienformate wie Satireblätter oder Aktfotografien – , so bildete sie dennoch ein zentrales Narrativ der Geschichte des Deutschen Kaiserreichs. Und zwar ein solches, das immensen politischen Sprengstoff in sich trug. Denn die Dämonisierung medialer Produkte und ihrer Produzenten schuf nicht nur neue Beschreibungskategorien wie die Pornografie als Genre oder den Pornografen als Typus. Indem man den „Schmutz“ als „fauligen“ Teil des Gesellschaftskörpers pathologisierte, wurde seine „Ausschneidung“ zur biopolitischen Herausforderung: Auf dem Spiel standen nichts weniger als der Erhalt der nationalen Gesundheit und damit der Fortbestand des Deutschen Kaiserreichs.
Indem man den „Schmutz“ als „fauligen“ Teil des Gesellschaftskörpers pathologisierte, wurde seine „Ausschneidung“ zur biopolitischen Herausforderung: Auf dem Spiel standen nichts weniger als der Erhalt der nationalen Gesundheit und damit der Fortbestand des Deutschen Kaiserreichs.
Literatur
Bloch, Iwan [alias Dühren, Eugen]. 1904. Neue Forschungen über den Marquis de Sade und seine Zeit. Mit besonderer Berücksichtigung der Sexualphilosophie de Sade’s auf Grund des neuentdeckten Original-Manuskriptes seines Hauptwerkes ‚Die 120 Tage von Sodom‘. Mit mehreren bisher unveröffentlichten Briefen und Fragmenten. Berlin.
Templin, Christina. 2016. Medialer Schmutz. Eine Skandalgeschichte des Nackten und Sexuellen im Deutschen Kaiserreich 1890–1914, Bielefeld: transcript.
Vers. 1891–1911. Anonymus. 1910. „Der schamlose Sexualismus eine Zeitkrankheit. Neue Stimmen aus anderen Lagern“, Allgemeine Rundschau 7 (1910). S. 293–295, hier 293; Bloch, Iwan. 1902. Beiträge zur Aetiologie der Psychopathia sexualis, Bd. 1. Dresden. S. 209–210; Weber, Ludwig. 1891. Der Kampf gegen die Unzucht, Gotha. S. 45–46; Noack, Victor. 1909. „Das Sexualgift in der Volkskunst II“, Sexualprobleme 5. S. 892–902.
Vers. 1907–1910. Bloch, Iwan. 1908. Das Sexualleben unserer Zeit in seinen Beziehungen zur modernen Kultur. Berlin. S. 795; Leonhardt, Wilhelm. 1910. „Das erotische Element in der Dichtkunst“, Die Schönheit 7. S. 325–330; Schindler, Willy. 1907. Das erotische Element in Literatur und Kunst. Ein Beitrag zur Erotologie, Berlin. S. 95–97.
Vers. 1911a. Die Prozessberichterstattung fand u.a. in folgenden Tageszeitungen statt: Münchner Neueste Nachrichten 8.7.1911; Münchner Neueste Nachrichten 9.7.1911; Münchner Neueste Nachrichten 10.7.1911; Münchner Neueste Nachrichten 11.7.1911; Augsburger Abendzeitung 9.7.1911; Berliner Lokal-Anzeiger 8.7.1911; Berliner Tageblatt 9.7.1911.
Vers. 1911b: Prozessberichte: Germania 11.7.1911; Berliner Börsen-Courier 7.7.1911; Berliner Lokal-Anzeiger 7.7.1911; Berliner Tageblatt 8.7.1911.
Wulffen, Erich. 1910. Der Sexualverbrecher. Ein Handbuch für Juristen, Verwaltungsbeamte und Ärzte. Berlin. S. 388–389.
Bildnachweis
Titelbild von Blake Kathryn.
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Christina Templin
Christina Templin ist promovierte Historikerin. Sie war Stipendiatin am DFG-Graduiertenkolleg „Generationengeschichte“ und Lehrbeauftragte der Universität Göttingen. 2016 erschien ihre Doktorarbeit zu Medialer Schmutz. Eine Skandalgeschichte des Nackten und Sexuellen im Deutschen Kaiserreich 1890–1914.
Nutzt die Antiporno-Bewegung NoFap nicht heute, 100 Jahre später, ein ähnliches Vokabular (der individuellen Gesundheit in einer Wirtschaftsgemeinschaft? Warum wird das Kranke und das Sexuelle seit so langer Zeit so eng beieinander gedacht?
@Wolfgang Maurer
Die Rhetorik NoFaps wäre sicherlich ein spannendes Forschungsfeld…Allgemein kann man sagen, dass die Rhetorik von heutigen oder damaligen Akteuren, die gegen das „Andere“ in der Gesellschaft Front machten bzw. machen, frappierende Gemeinsamkeiten aufweist, z.B. ziehen sich Metaphern aus dem medizinischen Bereich oder dem Bereich der Naturkatastrophen durch die Geschichte bis heute – seien es nun „Flutwellen“ pornographischer Medien oder „Flutwellen“ von Flüchtlingen, die die deutsche Gesellschaft „heimsuchen“.
Vielen Dank für den spannenden Beitrag! Interessant ist, dass sich auch heute, im 21. Jahrhundert, mediale Debatten über das „Schmutzige“ (aktuell wohl aber unter einem anderen Label) reger Beliebtheit erfreuen: Belege sind in den Sphären der digitalen Presse (und nicht nur hier) zuhauf zu finden. So wird bisweilen über „zeigbare“ Nacktheit bei der wöchentlichen Casting-Sendung GNTM von Heidi Klum diskutiert bzw. im heutigen Sprachgebrauch „gehated“, ob in Tagespresse oder einschlägigen Internet-Foren.
Aber auch das „Zeigeverbot“ nackter Körper des amerikanischen sozialen Netzwerks Facebook steht immer wieder im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit. Dass es sich hierbei nicht immer nur um Kontroversen über eingestellte Selfies selbstdarstellungsbemühter User dreht, zeigt so bspw. eine auf Facebook gestellte Anzeige der Bonner Kunsthalle 2015, welche durch den US-amerikanischen Konzern gesperrt wurde, da sie die Zurschaustellung zweier Kunstwerke beinhaltete, u.a. „Der Kuss“ von Rodin. Die Verantwortlichten kamen dem Zensurgesuch mit einem ergänzenden erfrischenden Kommentar nach, mit dem Verweis, die Werke im Original unzensiert in ihren Hallen zu zeigen. (Quelle: Rheinische Post online: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/brueste-auf-facebook-bild-der-bundeskunsthalle-bonn-gesperrt-aid‑1.5640848)
Obgleich die Konsequenzen für die Aussender medialer Zurschaustellung des Nackten und Sexuellen heute – in Deutschland – andere sind als noch vor einhundert Jahren, so haben die Debatten um das damals so genannte „Schmutzige“ auch in der Aktualität noch Konjunktur in der Medienwelt.